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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1961 - V ZR 236/60   

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https://dejure.org/1961,644
BGH, 10.05.1961 - V ZR 236/60 (https://dejure.org/1961,644)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1961 - V ZR 236/60 (https://dejure.org/1961,644)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1961 - V ZR 236/60 (https://dejure.org/1961,644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bauleitender Architekt - Baggerunternehmer - Ausbaggerung - Boden des Nachbargrundstücks - Erweiterung der Baugrube

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verantwortlichkeit des Baggerunternehmers

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1523
  • MDR 1961, 671
  • BB 1961, 653
  • DB 1961, 808
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94

    Normadressat des Vertiefungsverbots

    Jeden der Beteiligten trifft eine eigenverantwortliche Prüfungspflicht (Soergel/Baur, § 909 Rdn. 8; Staudinger/Beutler, § 909 Rdn. 26 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 55. Aufl., § 909 Rdn. 12; vgl. auch Senat, Urt. v. 10. Mai 1961, V ZR 236/60; NJW 1961, 1523 f).
  • LG Köln, 28.03.2017 - 5 O 488/13
    Deshalb sind an die im Bereich von Versorgungsleitungen tätigen Tiefbauunternehmer, vor allem bei Verwendung von Baggern und ähnlichen schweren Arbeitsgeräten, hohe Anforderungen an die Erkundigungs- und Sicherungspflichten bezüglich der verlegten Versorgungsleitungen zu stellen; der Tiefbauunternehmer muss sich im Rahmen der allgemeinen technischen Erfahrung die Kenntnisse verschaffen, welche die sichere Bewältigung der auszuführenden Arbeiten voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 10.5. 1961 - V ZR 236/60 - NJW 1961, 1523; Urt. v. 18.5.1967 - III ZR 94/65 - VersR 1967, 859; Urt. v. 28.2.1969 - VI ZR 218/67 - VersR 1969, 542).
  • OLG Zweibrücken, 17.01.2006 - 8 U 18/99

    Zur Verantwortlichkeit des Unternehmers für Mängel

    Niemals darf jedoch der Auftragnehmer den Anweisungen des Auftraggebers oder seines Vertreters blindlings folgen (BGH NJW 61, 1523).
  • BGH, 24.01.1969 - V ZR 102/65

    Risseschäden am Mauerwerk auf Grund von Bauarbeiten am Nachbargrundstück -

    Die Klage ist dann begründet, wenn die Beklagten die Risse und Schäden durch schuldhaftes Verhalten bei ihren Erdarbeiten 1962 herbeigeführt haben (§ 823 Abs. 2 i.V.m. § 909 BGB; vgl. wegen der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht beim Grundstückseigentümer Urteil vom 30. Oktober 1959 - VI ZR 156/58, LM BGB § 909 Nr. 2, bei den Bauausführenden Urteile vom 10. Mai 1961 - V ZR 236/60, LM a.a.O. Nr. 3/4 und vom 4. Dezember 1964 - VI ZR 184/63, LM a.a.O. Nr. 4 a).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 30.06.1961 - 111-VI-60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,2096
VerfGH Bayern, 30.06.1961 - 111-VI-60 (https://dejure.org/1961,2096)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.1961 - 111-VI-60 (https://dejure.org/1961,2096)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 1961 - 111-VI-60 (https://dejure.org/1961,2096)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1523
  • MDR 1961, 747
  • DÖV 1961, 911
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 18/64

    Versagung des rechtlichen Gehörs

    Es braucht nicht untersucht zu werden, ob ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG angenommen worden kann, wenn es auf seiten des Betroffenen versäumt worden ist, alle prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen (vgl. hierzu BayVerfGE 14, 47 = NJW 1961, 1523).
  • BVerwG, 31.10.1963 - VI C 115.62

    Rechtsmittel

    Sind die Beteiligten im Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 67 Abs. 2 VwGO durch Prozeßbevollmächtigte vertreten, so wahrt das Gericht ihnen gegenüber regelmäßig den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn es die Prozeßbevollmächtigten anhört und diesen ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gibt (vgl. hierzu auch BayVerfGH in NJW 1961 S. 1523 = JR 1962 S. 77 = MDR 1961 S. 747 mit Anm. von Schultz in MDR 1961 S. 996).
  • VG München, 30.07.2019 - M 22 E 19.3507

    Wiedereinweisung eines Obdachlosen in seine frühere Wohnung

    Dasselbe gilt im Ergebnis auch für die pauschal in Bezug genommene Allgemeine Erklärung der Menschrechte vom 10. Dezember 1948, die rechtlich nicht verbindlich ist und die daher keine einklagbaren subjektiven Rechte begründet, die der Antragsteller ggf. gegenüber der Antragsgegnerin geltend machen könnte (vgl. BayVerfGH, E.v. 30.6.1961 - Vf. 111-VI-60 - VerfGH n.F. 14, 47, 52).
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